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   OLG Schleswig, 23.01.1997 - 2 W 96/96   

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https://dejure.org/1997,5831
OLG Schleswig, 23.01.1997 - 2 W 96/96 (https://dejure.org/1997,5831)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.01.1997 - 2 W 96/96 (https://dejure.org/1997,5831)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 2 W 96/96 (https://dejure.org/1997,5831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1191 ff. § 398, 135, 136; ZPO § 857
    Umfang der Abtretung einer Sicherungsgrundschuld bei Ablösung des zugrunde liegenden Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 59/96
  • OLG Schleswig, 23.01.1997 - 2 W 96/96

Papierfundstellen

  • WM 1997, 965
  • Rpfleger 1997, 267
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 05.01.1934 - VII 180/33

    1. Zur Abtretung und Pfändung des Anspruchs, der dem Grundstückseigentümer

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.1997 - 2 W 96/96
    Eine solche Abtretung, die nach § 398 BGB formlos und stillschweigend möglich ist, (Stöber, a.a.O., RdNr. 1887 a) ist zu sehen in der Anweisung des Grundstückseigentümers an die Beteiligte zu 1., die Grundschuld nach Ablösung des zugrundeliegenden Darlehens durch die Beteiligten zu 2. bis 4. teilweise an diese abzutreten (vgl. Schriftsatz der Beteiligten zu 1. vom 09.10.1995 S. 2 im Verfahren 302 O 136/95 Hanseatisches OLG in Hamburg - Ordnungsnummer 43 27 der Grundakten; Schriftsatz des Beteiligten zu 5. vom 20.11.1995 S. 2 - Ordnungsnummer 43 47 der Grundakten) in Verbindung mit der unter Einbeziehung des Grundstückseigentümers zwischen der Beteiligten zu 1. und den Beteiligten zu 2. bis 4. erfolgten entsprechenden Absprache (vgl. Schreiben der Beteiligten zu 2. an die Beteiligte zu 1. vom 26.04.1994 - Ordnungsnummer 43 51 der Grundakten), die Grundschuld nach Zahlung teilweise auf die Beteiligten zu 2. bis 4. zu übertragen (vgl. RGZ 143, 113, 114, 116).

    Er kann mithin die Grundschuld Vertragsgemäß auch im Wege der Abtretung oder freiwilligen Versteigerung verwerten (RGZ 143, 113, 117; Stöber, a.a.O., RdNr. 1891; Rechtspfleger 1959, 84, 86; Palandt-Bassenge, 56. Aufl. § 1191 BGB RdNr. 26; Hoche, NJW 1956, 144, 146).

  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 134/82

    Zum Widerstreit zwischen verlängertemEigentumsvorbehalt und Globalzession bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.1997 - 2 W 96/96
    Eine stillschweigende Abtretung des Rückgewähranspruchs ist auch in anderen Fällen vergleichbaren Sicherungsinteresses von der Rechtsprechung anerkannt worden (vgl. BGH NJW 1983, 2502, 2503; Stöber, a.a.O., RdNr. 1887a m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 21.04.1995 - 13 W 15/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.1997 - 2 W 96/96
    Durch Beschluß vom 16.10.1995 ordnete das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg in einem Verfahren des Beteiligten zu 5. gegen die Beteiligte zu 1. - 13 W 15/95 - an, zugunsten des Grundstückseigentümers eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs gegen die Beteiligte zu 1. auf Rückgewähr der Grundschuld einzutragen.
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